Bundesregierung regelt Details zur EU-Erbrechtsverordnung

Die Bundesregierung hat am 03.12.2014 einen vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten, vom Bundestag noch anzunehmenden Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem Details zur neuen EU-Erbrechtsverordnung geregelt werden, die für Erbfälle nach dem 16.08.2015 gilt.

Mit den noch vom Bundestag anzunehmenden Durchführungsgesetenz sollen Vorschriften des  nationalen Rechts (z.B. im BGB und im Kostenrecht) geändert und für die EU-Erbrechtsverordnung “vorbereitet” werden. Zudem enthält das Gesetzespaket ein “Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz” mit zahlreichen  Durchführungsvorschriften und arbeitet Neuregelungen zum Europäischen Nachlasszeugnis in die entsprechenden Verfahrensvorschriften ein.

Zum Hintergrund: Die EU-Erbrechtsverordnung vereinheitlicht das auf Erbfälle mit Auslandsbezug anzuwendende Recht, schafft neue Rechtswahlmöglichkeiten, trifft Regelungen zur internationalen Zuständigkeit nationaler Gerichte und macht Vorgaben zur Anerkennung von Entscheidungen und Urkunden in anderen Mitgliedstaaten. Außerdem wird mit dem Europäischen Nachlasszeugnis eine Art “Europäischer Erbschein” eingeführt.

Ausführlichere Informationen zur EU-Erbrechtsverordnung, wunderbar aufbereitet von Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Vizepräsident LG, finden Sie hier.

Ich berate Sie gerne zu den neuen Möglichkeiten, durch Testament oder Erbvertrag das Erbrecht eines bestimmten Landes zu wählen. Diese Rechtswahlen sind nach Art. 83 Abs. 2 EU-Ebrechtsverordnung bereits heute zulässig.

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